Straßenbauer
Berufsbild
Zu den vielseitigen Aufgaben von Straßenbauern/-bauerinnen gehören Erd- und Vermessungsarbeiten, Asphaltarbeiten und Arbeiten zur Herstellung von Fahrbahndecken aus Beton- und Pflasterarbeiten.
Sie führen ihre Arbeiten regelmäßig im Freien auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen im Team mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, und ergreifen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Zugangsvoraussetzungen
Sie sollten einen Hauptschulabschluss besitzen, über handwerkliche Fähigkeiten und eine gute körperliche Kondition verfügen und Interesse an der Arbeit im Freien haben.
Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt entsprechend der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft die Vermittlung einer allgemeinen, baufachlichen Grundbildung zusammen mit Auszubildenden aus anderen Ausbildungsberufen (z.B. Maurer/in, Betonbauer/in, Fliesenleger/in). In den Fachstufen (2. und 3. Ausbildungsjahr) erfolgt die berufsspezifische Ausbildung.
Straßenbauer/-innen im ersten Ausbildungsjahr besuchen den Berufsschulunterricht an der jeweils zuständigen Kreisberufsschule. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (Fachstufen) werden die Auszubildenden Straßenbauer/-innen in einer Bezirksfachklasse an der Philipp-Holzmann-Schule in Blockform unterrichtet.
Die auswärtigen Schüler/innen können z.B. im Internat der Eberhard-Borst-Lehrbaustelle übernachten.
Prüfungen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung (Theorie und Praxis) vor dem entsprechenden Prüfungsausschuss.
Die 3-jährige Ausbildung endet nach einer erfolgreich abgelegten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung mit der Erteilung des Gesellenbriefes zum/zur Straßenbauer/-in.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Es bestehen folgende Qualifikationsmöglichkeiten:
- Straßenbauermeister-/in,
- geprüften Polier-/in,
- Werkpolier-/in Tiefbau,
- Staatlich geprüften Bautechniker-/in an einer 2-jährigen Fachschule oder
- der Besuch der einjährigen Fachoberschule (Form B) zum Erwerb der Fachhochschulreife, die zu einem Studium an einer Fachhochschule (FH), z.B. im Studiengang Bauingenieurwesen berechtigt.