Tiefbaufacharbeiter/-in
Berufsbild
Tiefbaufacharbeiter/-innen führen je nach Ausbildungsschwerpunkt Straßen-, Rohrleitungs-, Kanal-, Gleis-, Brunnen- oder Spezialtiefbauarbeiten aus. An unserer Schule werden die folgenden Schwerpunkte angeboten:
- Straßenbauarbeiten
- Rohrleitungsarbeiten
- Kanalbauarbeiten
Tiefbaufacharbeiter/-innen führen je nach Ausbildungsschwerpunkt verschiedene Tätigkeiten aus: Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten führen Sie z.B. Erd- und Vermessungsarbeiten durch, legen Böschungen und Randbefestigungen an, pflastern Gehwege und asphaltieren Straßen.
Im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten werden Rohrgräben hergestellt und Rohre für Gas- und Wasserleitungen verlegt.
Tiefbaufacharbeiter/-innen mit dem Schwerpunkt Kanalbauarbeiten verlegen Rohre für Abwasserleitungen und stellen Schächte her.
Zugangsvoraussetzungen
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen jedoch überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Sie sollten zudem über handwerkliche Fähigkeiten und eine gute körperliche Kondition verfügen und Interesse an der Arbeit im Freien haben.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und erfolgt in zwei bzw. drei Stufen: die erste Stufe führt zum Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/-in. Diese Stufe besteht aus der beruflichen Grundausbildung im Bereich Bautechnik (1. Ausbildungsjahr). Die beiden nächsten Stufen dienen der allgemein beruflichen Fachbildung mit Schwerpunktsetzung (2. und optional 3. Ausbildungsjahr).
Der Berufsschulunterricht gliedert sich in den Lernfeldunterricht, den arbeitstechnischen Unterricht in unserem Lehrbauhof und den Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern.
Prüfungen
Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt.
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr führt an unserer Schule zum Abschluss Tiefbaufacharbeiter/-in im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten oder Kanalbauarbeiten.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach bestandener Tiefbau-Facharbeiterprüfung und mit vorhandenem Ausbildungsvertrag besteht die Möglichkeit in einem weiteren Jahr (3. Ausbildungsjahr) den Ausbildungsabschluss Straßenbauer/-in, Rohrleitungsbauer/-in oder Kanalbauer/-in zu erwerben.